Hygiene- und Zugangskonzeptes für den Sportbetrieb des TV 1924 Rath-Anhoven e. V.

 

  • Das Training findet gemäß § 9 Abs. 1 CoronaSchVO in der ab dem 15. Juli 2020 gültigen Fassung mit maximal 30 Personen statt.
  • Für eine gemäß § 9 Abs. 1 CoronaSchVO geforderte „gute Durchlüftung“ ist zu sorgen.

  • Die Namen der am Training teilnehmenden Personen werden vom Übungsleiter schriftlich dokumentiert, um im Notfall Infektionsketten rekonstruieren zu können.

  • Personen mit respiratorischen Symptomen (Erkältung, Fieber, Husten…) werden generell nicht zum Training zugelassen. Das betrifft auch Personen, die in ihrer häuslichen Gemeinschaft Personen haben, die an respiratorischen Symptomen leiden.

  • Sämtliche benutzte Sportgeräte und Türklinken werden vor und nach dem Training durch den/die Trainer/-in unter Verwendung von Handschuhen desinfiziert.

  • Sportgeräte, wie Netze, Haltestangen etc. werden unter Verwendung von Handschuhen durch den zuständigen Trainer/-in auf- und abgebaut.

  • Alle teilnehmenden Sportler/-innen betreten kurz nacheinander (mit einem Abstand von mindestens 1,5 m zueinander) die Halle und warten ggf. unter Einhaltung des Mindestabstands und mit Mund-Nasen-Schutz vor der Halle.

  • Hierbei wird ein solcher Abstand zur Eingangstür gelassen, dass die Halle auch unter Einhaltung des Abstandes verlassen werden kann.

  • In den Umkleideräumen ist der Mindestabstand einzuhalten.

  • Nach der Benutzung einer Toilette und Waschbecken sind diese von der/dem Sportler/-in gründlich zu desinfizieren.

  • Regelmäßiges Händewaschen und Niesetikette sind einzuhalten.

  • Bei Missachtung der obigen Regeln erfolgt der sofortige Ausschluss vom Trainingsbetrieb.

 

 

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