Hygiene- und Zugangskonzeptes für den Sportbetrieb des TV 1924 Rath-Anhoven e. V.
- Das Training findet gemäß § 9 Abs. 1 CoronaSchVO in der ab dem 15. Juli 2020 gültigen Fassung mit maximal 30 Personen statt.
- Für eine gemäß § 9 Abs. 1 CoronaSchVO geforderte „gute Durchlüftung“ ist zu sorgen.
- Die Namen der am Training teilnehmenden Personen werden vom Übungsleiter schriftlich dokumentiert, um im Notfall Infektionsketten rekonstruieren zu können.
- Personen mit respiratorischen Symptomen (Erkältung, Fieber, Husten…) werden generell nicht zum Training zugelassen. Das betrifft auch Personen, die in ihrer häuslichen Gemeinschaft Personen haben, die an respiratorischen Symptomen leiden.
- Sämtliche benutzte Sportgeräte und Türklinken werden vor und nach dem Training durch den/die Trainer/-in unter Verwendung von Handschuhen desinfiziert.
- Sportgeräte, wie Netze, Haltestangen etc. werden unter Verwendung von Handschuhen durch den zuständigen Trainer/-in auf- und abgebaut.
- Alle teilnehmenden Sportler/-innen betreten kurz nacheinander (mit einem Abstand von mindestens 1,5 m zueinander) die Halle und warten ggf. unter Einhaltung des Mindestabstands und mit Mund-Nasen-Schutz vor der Halle.
- Hierbei wird ein solcher Abstand zur Eingangstür gelassen, dass die Halle auch unter Einhaltung des Abstandes verlassen werden kann.
- In den Umkleideräumen ist der Mindestabstand einzuhalten.
- Nach der Benutzung einer Toilette und Waschbecken sind diese von der/dem Sportler/-in gründlich zu desinfizieren.
- Regelmäßiges Händewaschen und Niesetikette sind einzuhalten.
- Bei Missachtung der obigen Regeln erfolgt der sofortige Ausschluss vom Trainingsbetrieb.